Mit großem Stolz zeigen wir auf dieser Seite das GOLDSIEGEL unseres Zuchtverbandes welches bislang (Februar 2016) erst 47 Rassehundezüchter des IHV erhalten haben. Diese Auszeichnung wird nur an Züchter verliehen die sich um das Wohl der Rasse und zur Beförderung einer rassereinen, und welpensozialisierter, gesunden Zucht verdient machen sowie die strengen Kontrollen des Verbandes & Veterinärmediziner bestanden haben. Sie können bei einem Welpen aus einer derartigen (hoch prämierten) Zuchtstätte sicher sein, Welpen zu finden die durch den Züchter, sein familäres und soziales Umfeld sehr gut geprägt und sozialisiert werden. Diese Welpen unterliegen einer strengen, u.a. auch tierärztlichen Kontrolle und müssen die betreffenden Züchter zahlreiche Prüfungsbedingungen zum Zeitpunkt der Abnahme der Zuchtstättenkontrolle erfüllen, bzw. erfüllt haben um überhaupt einen Antrag auf Erteilung dieses Zuchtstättensiegels stellen zu können. Im Übrigen muß diese Prüfung aller 2 Jahre erfolgreich neu absolviert werden. Ansonsten wird dieses Siegel sowie die Erlaubnis dieses Siegel öffentlich zu nutzen wiederrufen. Eine Aberkennung des Zuchtsiegels wird u.U. auch öffentlich durch den Verband, also z.B. auf der Homepage unseres Zuchtverbandes sowie in den Zeitschriften des Verbandes bekannt gegeben . Diese Bedingungen, zum Erhalt des Zuchtstättensiegels sehen Sie auszugsweise weiter unten auf dieser Seite. Als Mitglied der IHV-Züchtergemeinschaft "Yorkshire Terrier", welche sich dem Wohl der Rasse und zur Beförderung einer rassereinen & gesunden Zucht verschrieben hat, unterwerfen wir uns dem Verhaltenskodex dieser Züchtergemeinschaft um Ihnen nur wirklich gut geprägte Welpen zu vermitteln. Wir wollen das unsere "Kleinen" gesund aufwachsen und bei Ihnen ein erlebnisreiches, hundegerechtes neues zu Hause finden. |
Zum Erwerb des goldenen Zuchtsiegel müssen folgende Bedingungen erfüllt sein.
- In dem beurteilten Zwinger wird seit mehr als 5 Jahren erfolgreich in einem Verein mit Zuchtbuchamt und tierärztlicher bzw. durch das Zuchtbuchamt des Vereins bestätigter Überwachung gezüchtet.
- Die Welpen wachsen im Heim des Züchters, bei der Mutterhündin auf. Reine Zwingerhaltung ist untersagt.
- Die Welpen werden tierärztlich betreut und werden regelmäßig entwurmt.
- Der Zwinger unterwirft sich den sporadisch- ohne Ankündigung durchzuführenden Zwingerkontrollen.
- Es erfolgte eine protokollierte Zuchtstättenabnahme durch den IHV oder Amtstierarzt.
- Die Welpen erhalten ab der 6. Lebenswoche zumindest die Schutzimpfung gegen Parovirose.
- Die Welpen werden in der 8. Woche einer Erstschutzimpfung unterzogen. Zumindest gegen Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten, Parovirose, Hepatitis.
- Die Welpen werden in der 12 Woche einer Nachschutzimpfung unterzogen. Zumindest gegen Leptospirose, Tollwut, Zwingerhusten, Parovirose, Hepatitis.
- Die Welpen werden nie vor der 8. Woche von der Mutterhündin getrennt und an den neuen Hundebesitzer übergeben.
- Die Wurfabnahme erfolgt durch den Zuchtwart des Vereines oder durch einem bevollmächtigten Tierarzt.
- Die Welpen werden bei der Erstimpfung durch einen Tierarzt genauestens untersucht.
- Jeder Wurf wird protokolliert: Deckschein, Wurfmeldeschein, evtl. tierärztliche Befunde.
- Die Welpen werden nur mit EU-Chip und internationalen Heimtierausweis an den neuen Besitzer übergeben.
- Die Zuchttauglichkeitsprüfung des Deckrüden und der Hündin liegt vor.
- Es werden keinerlei Hundehändler und Massenzüchter zugelassen!
- Im Interesse der Beförderung der Rassezucht erfolgen die Verpaarungen aus unterschiedlichen Zwingern zu vorher ausgehandelten Deckbedingungen um die Qualität der Rassebeförderung weiter voran zu treiben.
- Die Mutterhündin sowie der Deckrüde müssen über eine Zuchttauglichkeitsprüfung verfügen die vom Zuchtbuchamt bestätigt wurde. Hierzu notwendige veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse lagen oder liegen vor.
- Jedes Mitglied verbürgt sich für die Angaben zu seinen Welpen im Kaufvertrag und gegenüber seines Zuchtvereins.
- Die Welpen bleiben mindestens 8 Wochen beim Züchter. Die Welpen erhalten ab der 6. Woche die Gelegenheit die Wohnung des Züchters, Besuche anderer Menschen, kennen zu lernen. Auch Spaziergänge und erste Versuche in der freien Natur jedes Welpen sind Voraussetzung für diese Kodexerfüllung.
- Die Welpen werden nur mit einem Kaufvertrag an die neuen Besitzer übergeben der bestimmte Inhalte wie in etwa Verbot der Zwingerhaltung, Ausbeutung der Hunde, artgerechte Haltung u.dgl. enthalten muss
- Die Welpen werden sozialisiert, dass heißt sie kommen mit anderen Tieren (Hunden) auch aus anderen Rassen zusammen sobald das gesundheitlich unbedenklich möglich ist,.
- Nach Möglichkeit sollen die Welpen(ab der 12 Woche) Welpenspielstunden besuchen.
- Die Welpen lernen den Staubsauger, das Radio, TV, Autofahren usw. kennen. Ganz wichtig ist der Umgang mit Kindern.
- Die Züchter lassen unangekündigte Kontrollen Ihrer Würfe durch die zuständigen Zuchtwarte der Vereine od. Tierärzte zu.
- Die Züchter züchten in anerkannten Vereinen, die Abgabe der Welpen erfolgt nur mit anerkannten "Ahnennachweisen".
- Die Züchter sind nur in einem Verein organisiert und unterwerfen sich dessen Zuchtbuchbestimmungen um Doppelbelegung der Hündinnen auszuschließen.
- Zur Zucht wird nur jede zweite Hitze der Hündin genutzt.
- Die Züchter gewähren den Welpenkäufern auch nach den Verkauf umfangreiche Hilfestellung, Betreuung
- Die Züchter führen ein Zwingerbuch welches zur Kontrolle bereit lieget.
- Die Elterntiere der Züchter werden über eine DNA Datembank bei LABOKLIN gentechnisch (Fingerprint) hinterlegt. somit wird die Echtheit der Ahnentafeln und der Welpen aus dem entsprechenden Würfen garantiert und ist jederzeit nachprüfbar.
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